Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt bzw. das PRIIPs KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Zierelement

US-Steuerservice

Auf Basis ihrer 35-jährigen Tätigkeit bündelt die BVT-Tochter International Investor Services (IIS) wie kaum ein anderer Anbieter umfangreiches Know-how im Umgang mit der US-Steuergesetzgebung speziell für deutsche Anleger. Ein erfahrenes Team aus Steuerberatern, Buchhaltern und weiteren Steuerexperten übernimmt dabei sowohl das Erstellen und Übermitteln der kompletten Steuererklärung als auch die gesamte Korrespondenz mit der Finanzbehörde.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns an investorenbetreuung@bvt.de

 

Frequently Asked Questions (FAQ)

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US-Beteiligungen und Steuerpflicht

Bin ich in den USA steuerpflichtig, wenn ich an einem Fonds der BVT Residential USA-Serie beteiligt bin?
Ja, wenn Sie in einen Fonds der BVT Residential USA-Serie investieren, sind Sie in den USA steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie jährlich eine US-Einkommensteuererklärung bei der US-Steuerbehörde (IRS) einreichen müssen.

 

Leistungen und Gebühren des US-Steuerservice

Welche Leistungen erbringt der US-Steuerservice (IIS)?
Im ersten Quartal eines Jahres erhalten Sie von uns einen US-Steuerfragebogen mit einer Handlungsvollmacht. Dort teilen Sie uns mit, ob Sie unseren US-Steuerservice nutzen möchten oder bereits einen anderen US-Steuerberater beauftragt haben. Entscheiden Sie sich für unser US-Steuer-Serviceangebot, erstellen wir Ihre US-Einkommensteuererklärung und organisieren für Sie alle hiermit verbundene administrativen Prozesse mit der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS).

Welche Kosten entstehen für den US-Steuerservice?
Für Informationen zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an tanja.frye@bvt.de.

Erhalte ich eine Rechnung für den Steuerservice?
Ja, die Rechnung für den Steuerservice erhalten Sie einmal jährlich zusammen mit Ihrer US-Steuererklärung. Der Betrag wird in USD angegeben, kann aber auch in EUR überwiesen werden. Bitte beachten Sie, den Betrag zum aktuellen Tageskurs umzurechnen. Den Wechselkurs finden Sie auf der Website der Europäischen Zentralbank unter https://www.ecb.europa.eu (Sprache auf Deutsch umstellen und zu "Wechselkurse" scrollen).

Wie beauftrage ich den US-Steuerservice der BVT?
Sie können den US-Steuerservice direkt beim Ausfüllen des Zeichnungsscheins im Abschnitt „Angaben zur Einkommensteuererklärung USA“ beauftragen. Alternativ können Sie den Service auch zu einem späteren Zeitpunkt beauftragen, indem Sie uns unter investorenbetreuung@bvt.de kontaktieren.

Können auch Fremdbeteiligungen im Rahmen des US-Steuerservice der BVT verwaltet werden?
Ja, wir können auch Fremdbeteiligungen im Rahmen des Steuerservices berücksichtigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass für US-Beteiligungen nur ein Steuerberater mit der Erstellung Ihrer US-Steuererklärung beauftragt werden darf.

Muss ich den BVT-Steuerservice beauftragen, wenn ich bereits einen anderen US-Steuerservice nutze?
Nein, wenn Sie bereits einen US-Steuerberater haben, kann dieser die Verwaltung Ihrer Beteiligung übernehmen. Die dafür erforderlichen steuerlichen Informationen erhalten Sie oder Ihr Steuerberater von unserer Investorenbetreuung.

 

ITIN – US-Steuernummer

Benötige ich eine US-Steuernummer, wenn ich eine US-Beteiligung habe?
Ja, zur Einreichung der US-Steuererklärung benötigen Sie eine US-Steuernummer, die sogenannte ITIN (Individual Taxpayer Identification Number). Unser US-Steuerteam übernimmt die Beantragung für Sie und wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen, um die notwendigen Dokumente anzufordern.

Welche  Dokumente werden zur Beantragung einer US-Steuernummer benötigt?
Zur Beantragung einer ITIN müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Akzeptiert werden:

  • Formular W-7: Dies ist das Antragsformular für eine ITIN. Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises in Verbindung mit einer beglaubigten Kopie Ihres Führerscheins oder Ihrer Geburtsurkunde.

Andere Dokumente werden vom US-Finanzamt nicht als gültiger Identitätsnachweis anerkannt. Der Reisepass oder Personalausweis sollte noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Ist eine ITIN übertragbar?
Nein, die ITIN ist persönlich und nicht übertragbar.

Wie lange dauert die Beantragung oder Erneuerung der ITIN?
Die Bearbeitung durch die US-Steuerbehörde dauert in der Regel bis zu sechs Wochen. Nach der Genehmigung wird die ITIN Ihnen und dem beauftragten US-Steuerservice per Post mitgeteilt. Der Postweg kann bis zu vier Wochen dauern.

Abwicklung Steuererstattungen

Wie erhalte ich die Steuererstattung von der US-Steuerbehörde?
Die US-Steuerbehörde stellt Steuererstattungen grundsätzlich in Form von Schecks in US-Dollar aus. Diese Schecks gehen bei unserem Steuerservice ein und werden nach Prüfung an Sie weitergeleitet.

Wie lange dauert es, bis ein Scheck nach Einreichung der Steuererklärung ausgestellt wird?
Die Bearbeitungszeit liegt außerhalb unseres Einflusses und hängt, ähnlich wie in Deutschland, vom jeweiligen Sachbearbeiter der US-Steuerbehörde ab.

Kann ich meine US-Steuererstattungen auch in Euro erhalten?
Ja, wenn Sie unseren US-Steuerservice nutzen, können Sie Ihre Steuererstattung gegen eine Gebühr per Euro-Überweisung auf ein deutsches Konto erhalten. Dieser Treuhandservice muss separat beauftragt werden und ist exklusiv für Kunden unseres Steuerservices verfügbar. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Erben und Verschenken

Der Anleger einer Beteiligung ist verstorben und ich bin Erbe. Was muss ich tun?
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird gemäß Gesellschaftsvertrag mit dem/den Erben fortgesetzt. Der/Die Erben haben sich durch Vorlage eines Erbnachweises zu legitimieren. Damit wir Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten können, reichen Sie uns bitte in einem ersten Schritt zur Legitimation folgende Unterlagen ein:

  • bankbestätigte Kopie der Sterbeurkunde
  • bankbestätigte Kopie des Erbnachweises (z.B. Erbschein oder notariell eröffnetes Testament bzw. notariell eröffneter Erbvertrag inklusive Eröffnungsprotokoll)
  • Selbstauskunft FATCA aller Erben (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Formular Identifizierung aller Erben (ausgefüllt, unterschrieben und z.B. durch Ihre Hausbank bestätigt)
  • bankbestätigte Kopie des gültigen Personalausweises aller Erben (Vorder- und Rückseite) bzw. des gültigen Reisepasses oder Durchführung des Postident-Verfahrens (BVT-Postident-Infoblatt)
     

Als Erbe können Sie die Beteiligung an der Fondsgesellschaft weiter halten oder sie jeweils zum nächsten 31.12. auf dem Zweitmarkt veräußern. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch an investorenbetreuung@bvt.de mit. Wir werden Ihnen dann ggf. die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen . 

Wie hoch ist der erbschaftsteuerliche Wert der Beteiligung zum Todestag?
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an folgende E-Mailadresse: investorenbetreuung@bvt.de. Wir beantworten Ihre Anfrage, sobald uns die o.g. Unterlagen zur Legitimation vollständig vorliegen.

Ich möchte meine Beteiligung verschenken?
Grundsätzlich kann Ihre Beteiligung verschenkt werden. Teilen Sie uns neben Ihrer Kundennummer und dem gewünschten Stichtag des Übergangs, die persönlichen Daten (Name, Vorname, Adresse) des Beschenkten an folgende E-Mailadresse mit: investorenbetreuung@bvt.de. Wir senden Ihnen dann kostenlos ein Muster für einen Übertragungsvertrag zu.

Bei speziellen Fragen zur Weiterführung des US-Steuerservices im Rahmen einer übertragenen Beteiligung senden Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an investorenbetreuung@bvt.de.

Kontakt US-Steuerservice

Bei Fragen zum US-Steuerservice wenden Sie sich gerne an Tanja Frye, Leiterin des Geschäftsbereichs US-Steuerservice, unter investorenbetreuung@bvt.de oder telefonisch unter +49 89 38165-0.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Ihre Ansprechpartnerin: Tanja Frye, Leiterin Geschäftsbereich US Steuerservice/Head of US Tax Services Division