Muss ich meine Ausschüttungen in der Steuererklärung angeben?
Nein, grundsätzlich sind Ausschüttungen nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Eine Ausschüttung stellt handelsrechtlich eine Entnahme aus der Fondsgesellschaft dar. Einmal pro Jahr wird von der Fondsgesellschaft ein steuerliches Ergebnis anhand der Einnahmen der Fondsgesellschaft festgestellt und den Anlegern schriftlich mitgeteilt.
Was muss ich in der Steuererklärung angeben?
Nur die den Anlegern einmal pro Jahr schriftlich mitgeteilten steuerlichen Ergebnisse sind für die Steuererklärung relevant.
Muss ich auf das steuerliche Ergebnis meiner Beteiligung warten, um meine persönliche Steuererklärung abgeben zu können?
Nein. Sie können Ihre Steuererklärung unabhängig von unserer steuerlichen Ergebnismitteilung jederzeit abgeben.
Das auf Sie entfallende anteilige Ergebnis wird automatisch an Ihr Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Auf den Zeitpunkt dieser amtsinternen Meldung haben wir keinen Einfluss.
Wieso weicht das steuerliche Ergebnis von der erhaltenen Ausschüttung ab?
Ausschüttung und steuerliches Ergebnis sind getrennt voneinander zu betrachtende Größen. Die Höhe der Ausschüttung unterscheidet sich vom steuerlichen Ergebnis der Fondsgesellschaft, weil beide auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen basieren. Die Ausschüttungen erfolgen aus frei verfügbarer Liquidität der Gesellschaft. Das steuerliche Ergebnis stellt den steuerlichen Gewinn oder Verlust der Fondsgesellschaft dar. Ein steuerlicher Gewinn ist von den Anlegern anteilig zu versteuern – unabhängig davon, ob aus der Liquidität Ausschüttungen erfolgen oder nicht.
Was sind Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben?
Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem eindeutigen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Fondsbeteiligung stehen und von den Anlegern persönlich getragen werden. Beispiele hierfür sind Darlehenszinsen für eine bestehende Anteilsfinanzierung oder Gebühren für Umschreibungen.
Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben können nur im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der Fondsgesellschaft geltend gemacht werden und müssen daher jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres schriftlich unter Beifügung entsprechender Belege eingereicht werden.
Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung einreichen?
Nein. Die Fondsgesellschaft erzielt Kapitaleinkünfte in eigenem Namen. Ein persönlicher Steuerfreibetrag wird durch das jeweilige Finanzamt im Rahmen der individuellen Steuerveranlagung des Anlegers automatisch berücksichtigt.
Was ist eine FATCA Selbstauskunft?
FATCA steht für “Foreign Account Tax Compliance Act” und ist ein US-Steuergesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit von in den USA steuerpflichtigen Personen.
Dabei handelt es sich um einen internationalen Standard zum automatischen Austausch von Steuerinformationen. Zielsetzung ist die Verhinderung grenzüberschreitenden Steuerbetrugs sowie die Förderung der Steuerehrlichkeit. Auch wenn Sie selbst in keinem anderen Land als Deutschland steuerpflichtig oder wohnhaft sind, sind wir verpflichtet, unsere Anleger hinsichtlich FATCA zu prüfen. Zu diesem Zweck bestätigen Sie als Kunde Ihre Steuerdaten auf dem Formular FATCA Selbstauskunft.
BVT Selbstauskunft FATCA natürliche Person
BVT Ausfüllhilfe FATCA natürliche Person
BVT Selbstauskunft FATCA nicht natürliche Person
BVT Ausfüllhilfe FATCA nicht natürliche Person